Erfahren Sie an dieser Stelle mehr über das Aus- und Weiterbildungsangebot vom BAW Bildungszentrum für Aus- und Weiterbildung für Waffensachkunde.
Dieser Kurs ist für alle Sicherheitskräfte, die Dienstwaffen führen, gefährdete Personen und Sportschützen konzipiert. In diesem Lehrgang wird speziell auf das bewachungsspezifische Waffen- und Gewerberecht Bezug genommen. Die Ausbildung erfolgt an Kurz- und Langwaffen und ist Voraussetzung zur Erteilung eines Waffenscheins und einer Waffenbesitzkarte (Sportschütze, Bewachungsunternehmer, gefährdete Person, Erbe oder Sammler).
Der Kurs ist auch über die Agentur für Arbeit förderbar.
Seminar: Waffensachkunde
Teilnehmer: Sportschützen, gefährdete Personen, Sicherheitskräfte die Dienstwaffen tragen werden
Dauer: 36 UE (vier Tage inkl. Prüfung)
Inhalte: Recht und Waffentechnik, Ballistik, sicherer Umgang und Schießen
Ausbildung: Pistole, Revolver, Büchse und Flinte
Schauen Sie sich unser Video an, um einen besseren Eindruck zu gewinnen.
Die DGUV-Vorschrift 23 schreibt Arbeitgebern vor, dass bewaffnetes Sicherheitspersonal jährlich die Waffensachkunde nachweisen muss. Es handelt sich bei diesem Lehrgang nicht um die Waffensachkunde im Sinne des Waffengesetzes.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren in drei Unterrichtseinheiten wesentliche Änderungen des Waffenrechtes und erbringen den Nachweis der Sachkunde in einer schriftlichen Prüfung.
Berufswaffenträger müssen nach DGUV Vorschrift 23 regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Quartal, die Schießfertigkeit nachweisen.
Die BAW bietet Berufswaffenträgern diese Möglichkeit. Es können die eigenen Dienstwaffen oder Leihwaffen der BAW verwendet werden. Die BAW dokumentiert den Nachweis in einem Schießbuch (im Lehrgang enthalten).
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Lassen Sie sich in Bezug auf Lehrgänge zum Thema Waffensachkunde beraten.